für den Versand von Paketen und paketähnlicher Sendungen im Rahmen des Hermes ProfiPaketService
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB") regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH (im folgenden "Hermes") und ihren Auftraggebern im Rahmen des Hermes ProfiPaketService. Sie gelten für die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Paketen und paketähnlicher Sendungen (im folgenden "Sendung(en)" genannt).
1.2 Soweit durch zwingende gesetzliche Regelungen, schriftliche Einzelvereinbarungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB (Frachtgeschäft) sowie bei grenzüberschreitenden Transporten der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr) Anwendung. Ergänzend gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen.
1.3 Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers entfalten auch dann keine Gültigkeit, wenn Hermes im Einzelfall nicht widerspricht.
2.1 In Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern übernimmt Hermes die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Paketen und Fahrrädern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland in die europäischen Länder gemäß jeweils gültiger Preis- und Serviceübersicht.
2.2 Die Abholung der Sendung(en) erfolgt in der Regel am nächsten oder übernächsten Werktag bzw. an einem ausdrücklich vereinbarten Abholtag an der vom Auftraggeber benannten Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die zulässigen Maße und Gewichte ergeben sich im Einzelnen aus der Preis- und Serviceübersicht. Dabei gilt insbesondere, dass ein Paket maximal 31,5 kg bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung maximal 25,0 kg schwer sein darf. Es darf eine Länge von bis zu 3,10 m haben und ein Volumen von 450 l nicht überschreiten. Ferner gilt: wenn > 20 kg, dann nicht > 2,50 m / wenn > 27 kg, dann nicht > 200 l. Jede Sendung muss durch eine Person transportiert werden können.
2.3 Hermes führt keinen Terminverkehr durch. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.
2.4 Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zur Zeit und zum Ort der Übergabe.
2.5 Kann die Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, werden bei nationaler Zustellung maximal drei, international maximal zwei weitere Zustellversuche durchgeführt. Danach gilt die Sendung als unzustellbar.
2.6 Ebenfalls als unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt und Sendungen, deren Annahme verweigert wird.
2.7 Unzustellbare Sendungen werden von Hermes an den Auftraggeber zurückbefördert. Verweigert der Auftraggeber die Rücknahme, ist Hermes berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfügen, u.a. auch zu veräußern oder zu vernichten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
3.1 Der ProfiPaketService Rahmenvertrag, der mit abgeschlossener Integration des Auftraggebers im Internetportal "Hermes ProfiPaketService" geschlossen wird, sowie nachfolgend hierunter erteilte Frachtaufträge kommen nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande.
3.2 Hermes verpflichtet sich zur Beförderung von systemkonform adressierten Sendungen in einer pro Auftraggeber und Auftrag bestimmten Mindestmenge. Es steht Hermes frei, einen Auftrag zur Beförderung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.3 Entsprechen Sendungen nicht den Bedingungen der Ziff. 4. dieser AGB oder den in Ziff. 2.2 dieser AGB sowie der Preis- und Serviceübersicht genannten zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung, lehnt Hermes die Beförderung und den darauf gerichteten Antrag auf Abschluss eines Beförderungsvertrages ab. Sofern eine solche Sendung trotzdem ins System der Hermes gelangt, ist Hermes berechtigt, die weitere Beförderung jederzeit einzustellen oder ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Adressaten zu erheben. Lehnt der Adressat die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab, oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei der übernommenen Sendung um eine nicht bedingungsgerechte Sendung entsprechend Ziff. 4. dieser AGB handelt, so ist Hermes berechtigt, die Sendung zurückzugeben oder zur Abholung durch den Auftraggeber bereitzuhalten. Im Falle einer solchen Rückgabe ist Hermes berechtigt, eine angemessene Vergütung zusätzlich als Aufwandsentschädigung zu berechnen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einen wesentlich geringeren Aufwand von Hermes nachzuweisen.
3.4 Hermes ist berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Auftraggeber zur Feststellung, ob es sich um bedingungsgerechte Sendungen handelt, Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft, oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist Hermes, sofern berechtigter Anlass zu der Vermutung besteht, dass es sich um eine nicht bedingungsgerechte Sendung handelt, insbesondere um Sendungen, die gegen die Ziff. 4.2.1 bis 4.2.6 dieser AGB verstoßen, berechtigt, diese Sendung auf ihren Inhalt zu untersuchen.
4.1 Hermes befördert Sendungen, die der jeweiligen Vereinbarung zwischen Hermes und dem Auftraggeber im Hermes ProfiPaketService sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und deren Wert 500,00 EUR pro Paket nicht übersteigt.
4.2 Nicht im Rahmen des Hermes ProfiPaketService angenommen werden:
4.2.1 Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt, deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen oder deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, insbesondere speziellen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen eines Durchgangs- oder Bestimmungslandes unterliegen,
4.2.2 Sendungen mit unzureichender Verpackung, insbesondere mit flüssigem Inhalt, soweit dieser nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt ist,
4.2.3 Sendungen von außergewöhnlichem oder nur schwer schätzbarem Wert, wie Kunstwerke, Unikate, Briefmarken, übertragbare Handelspapiere, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren sowie Geld und andere gültige Zahlungsmittel,
4.2.4 Sendungen mit verderblichen oder schadensgeneigten Gütern, die vor Hitze- oder Kälteeinwirkung besonders zu schützen sind,
4.2.5 Sendungen, die lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren oder Menschen enthalten,
4.2.6 Sendungen, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können,
4.2.7 Sendungen, bei denen die vom Auftraggeber bezeichnete Abholadresse oder die Zustelladresse ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist oder für deren Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind,
4.2.8 Sendungen, deren Adressierung eine Postfachanschrift, eine Packstation oder eine Großkundenpostleitzahl ist, oder deren Adressierung nicht mittels der von Hermes zur Verfügung gestellten Etikettiersoftware erstellt ist.
5.1 Der Anspruch auf Vergütung entsteht mit Übernahme der Sendung zur Zustellung. Abrechnungsbasis sind die Sendungsdaten der bei Hermes eingegangenen Sendungen. Das zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Vereinbarung zwischen Hermes und dem Auftraggeber zum Hermes ProfiPaketService. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Die Zahlung durch den Auftraggeber hat ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen, es sei denn, der Auftraggeber hat Hermes eine Einzugsermächtigung erteilt.
5.3 Weicht bei einer vereinbarten Abrechnung zum Durchschnittspreis die an Hermes übergebene Sendungsstruktur des Auftraggebers (prozentuale Verteilung auf die verschiedenen Paketklassen) von der bei Auftragserteilung avisierten Sendungsstruktur zum Nachteil von Hermes mit einer finanziellen Auswirkung von mehr als 15% in einem Dreimonatsdurchschnitt ab, ist Hermes berechtigt, die Preise mit Rückwirkung anzupassen, den Differenzbetrag
zu berechnen und die Zusammenarbeit entsprechend der Ziff. 6.2 dieser AGB zu kündigen.
Im Übrigen behalten vereinbarte Preise Gültigkeit, bis sie durch ein neues Angebot der Hermes ersetzt werden, das bei Annahme durch den Auftraggeber die bisherige Vereinbarung ersetzt.
6.1 Die Zusammenarbeit ist jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Hermes ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere berechtigt,
7.1 Soweit in diesen AGB oder zwischen Hermes und dem Auftraggeber nichts anderes ausdrücklich geregelt ist, haftet Hermes bei nationalen Beförderungen nur nach Maßgabe der §§ 407 ff., insbesondere §§ 425 ff. HGB, bei grenzüberschreitenden Beförderungen nur nach Maßgabe der Art. 17 ff. CMR.
7.2 Hermes haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen.
7.3 Im übrigen haftet Hermes dem Auftraggeber bei Verlust oder Beschädigung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen. Die Haftung für mittelbare Schäden/Folgeschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen. Hermes verzichtet auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach § 431 Absatz 1 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 23 CMR, soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden unter 500,00 EUR pro Paket liegt (bei Neuware der Einkaufspreis abzüglich Mehrwertsteuer bzw. bei gebrauchter Ware der Zeitwert bzw. bei aus Anlass einer Internetauktion versandter Ware der Versteigerungspreis).
7.4 Hat der Auftraggeber Hermes eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Abschnitt 4) übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen und entsteht an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von Hermes vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Hermes kann sich auch auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nach § 427 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 17 CMR berufen.
7.5 Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.
7.6 Ein Totalverlust wird vermutet, wenn eine Sendung nach Übernahme zur Zustellung bei nationaler Zustellung nicht innerhalb von 20 Tagen, international nicht innerhalb von 30 Tagen abgeliefert wurde. Ein Totalverlust muss unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Verlustvermutung schriftlich reklamiert werden. Danach sind alle Ansprüche wegen Totalverlustes ausgeschlossen. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet Hermes von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweis wird auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und deren Reproduktion anerkannt.
7.7 Ansprüche aus dem Vertrag kann im übrigen nur der Auftraggeber als Vertragspartner von Hermes geltend machen.
7.8 Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 32 CMR. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung der CMR unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von Hermes gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB bzw. des Art. 32 CMR entsprechend.
7.9 Der Auftraggeber haftet Hermes unmittelbar oder aufgrund der Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers nur, wenn den Auftraggeber ein Verschulden trifft.
7.10 Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen grenzüberschreitenden Paketversand und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen entstehen.
8.1 Alle persönlichen Daten werden von Hermes gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, behandelt.
8.2 Hermes behält sich vor, Adressdaten des Auftraggebers an die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstr. 18, 22761 Hamburg zu übermitteln, die der Hermes bei berechtigtem Interesse für Kreditprüfungszwecke Bonitätsinformationen aus Basis mathematisch-statistischer Verfahren zur Verfügung stellen wird.
8.3 Hermes weist darauf hin, dass Hermes sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen Dritter (Unterauftragnehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge ist Hermes befugt, persönliche Daten in dem notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.
8.4 Hermes setzt elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein und speichert deshalb die Daten die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, z.B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Zustellung zu Nachweiszwecken.
8.5 Hermes behält sich im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers vor, ein Inkassoverfahren einzuleiten.
9.1 Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag und Erfüllungsort Hamburg.
9.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn möglichst nahe kommt.
Hier können Sie unsere AGB und Verpackungsrichtilinie als PDF-Dokument herunterladen.
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